Eine sukzessive Aufstockung des Eigenkapitals der Stiftung durch Spenden und die dadurch mögliche Stärkung der Finanzkraft der Stiftung kann ein nachhaltiges Engagement in den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft in unserer Stadt sichern.
Die Rechtsform der Stiftung ist für eine Unterstützung durch Spender besonders geeignet. Die Spenden können als Zustiftungen zum Kapital der Stiftung gegeben werden oder als Spenden zur Durchführung einer besonderen Förderung. In beiden Fällen ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit gegeben.
Bei den Zustiftungen werden das Kapital und Vermögen der Stiftung dauerhaft erhöht. Die daraus erwachsenden Zinserträge werden der Stiftung dauerhaft für Förderungen zu Verfügung stehen. Der Spender gehört fortan zum Kreis der Stifter und wird als solcher bei der Stiftung geführt.
Spenden zum sofortigen Einsatz d.h. für eine sofortige, zeitnahe Förderung, eignen sich besonders dann, wenn man ein ganz bestimmtes Projekt unterstützen will.
Spenden und insbesondere auch Zustiftungen bieten sich zum Beispiel auch aus Anlass von Jubiläen oder aus Nachlässen an. Bei Beträgen ab 5000,- € werden Zustifter nicht nur intern aufgenommen, sondern sie werden in den jährlichen Veröffentlichungen der Stiftung in der Liste der Stifter genannt.